Die Kosten für die Beratung sind im Abschnitt „Leistungen und Gebühren“ (Link) angegeben. Dieser Betrag wird dem Kunden für ein halbes Jahr zugewiesen. Aufgrund zunehmender Erfahrung und Qualifikation kann es zu einer allmählichen Erhöhung der Kosten für Dienstleistungen kommen. Die Konditionen und die Höhe werden im Vorfeld mit jedem Kunden individuell vereinbart und besprochen.
Für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen ist eine Ermäßigung von 20 % unter der Bedingung möglich, dass eine Bescheinigung über die Geringverdienstbescheinigung vorgelegt wird. Auch für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland ist gegen Vorlage eines Dokuments, das die Flüchtlingseigenschaft bestätigt, eine Ermäßigung von 20 % möglich. Die Möglichkeit, einen Rabatt zu erhalten, wird individuell besprochen. Schaltfläche mit einem Link zu Telegram „Rabatt anfordern“