Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen Berater und dem
Klienten als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611ff. BGB, soweit zwischen den
Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Psychologischen
Beraters, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer
Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben,
annimmt und sich an den Psychologischen Berater zum Zwecke der Beratung, auch
inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung
sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der
angegeben Verfahren wendet.
Der Psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von
Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet
werden kann, wenn der Psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder
aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die
ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch
des Psychologischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen
Leistungen inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
Beratungsmaßnahmen
Der Psychologische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der
Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und
Prävention anwendet. Das schließt nicht aus, dass er sich einzelner therapeutischer
Maßnahmen bedienen darf wie zum Beispiel bestimmter Verfahrensformen des
zirkulären Fragens oder Ähnlichem.
Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem
mutmaßlichen Klienten Willen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung
trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder
garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder
Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten
Methoden beraten werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin
gegenüber zu erklären.
Der Psychologische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf
keine Medikamente empfehlen, verordnen oder verschreiben.
Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den
meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt
insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für
eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und
anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen
ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des
Klienten bestimmend sein. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu
beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient
die Beratungsinhalte verneint.
Honorierung des Psychologischen Beraters
Der Psychologische Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die
Honorare nicht individuell zwischen dem Psychologischen Berater und dem Klienten
vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Psychologischen
Beraters aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten
nicht.
Der Klient ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater keine Zulassung zu
Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind
von den Klienten selber zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient
unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100% der Termingebühr.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung
tritt nicht ein, wenn der Klient 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die vonseiten des Psychologischen Beraters abgesagt werden müssen,
werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall
keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater. Dieser schuldet auch keine
Angabe von Gründen.
Vertraulichkeit der Beratung
Der Psychologische Berater behandelt die Klienten daten vertraulich und erteilt
bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und
Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des
Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse
des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
Der erste Absatz ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische Berater aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise bei
einer Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte
an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Der erste Absatz ist weiterhin nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit
Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen den Berater
oder seinen Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender
Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Im Rahmen kollegialer Beratung und einer Supervision dürfen Informationen
über Klienten in anonymisierter Form verwendet werden, um die effektivsten
Wege zu finden, ihm zu helfen.
Gefährdet ein Klient sich selbst oder andere, so hat/darf der Psychologische Berater
die erforderlichen Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr zu treffen.
Der Psychologische Berater darf auch Aufzeichnungen über seine Leistungen
führen.
Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich,
Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der
jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die
Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder
nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu
ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.